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§37.3 SGB XI – Beratungsbesuch

Beratungsbesuch nach §37.3: Pflichtnachweis für Pflegegeldempfänger – kostenlos bei Ihnen zu Hause

Beziehen Sie Pflegegeld? Dann sind regelmäßige Beratungsbesuche Pflicht. Homeplus kommt zu Ihnen – schnell, kompetent und ohne Aufwand für Sie.

Was ist der Beratungsbesuch nach §37.3?

Wer Pflegegeld von der Pflegekasse bezieht, muss regelmäßig nachweisen, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Das geschieht durch einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Der Besuch ist kein bürokratischer Akt – er ist eine Chance, Ihre Pflegesituation zu reflektieren, offene Fragen zu klären und neue Leistungsansprüche zu entdecken. Und das alles, ohne dass Sie einen Cent dafür zahlen.

Kostenlos für Sie

Der Beratungsbesuch wird vollständig mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet – gesetzlich wie privat. Sie zahlen nichts.

Pflichtbesuche im Überblick

Wer braucht den Beratungsbesuch?

Pflegegrad 2 – 5
Verpflichtend – alle 6 Monate

Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch nachweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Pflegegrad 1
Freiwillig – alle 6 Monate möglich

Personen mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, können den Beratungsbesuch aber freiwillig in Anspruch nehmen – und dabei wertvolle Hinweise zu weiteren Leistungen erhalten.

Inhalt des Besuchs

Was wir beim Beratungsbesuch für Sie tun

Ein Beratungsbesuch dauert 30 bis 45 Minuten – und bringt deutlich mehr als nur einen Haken auf dem Pflichtformular.

Pflegesituation besprechen

Wie läuft die häusliche Pflege aktuell? Wo gibt es Schwierigkeiten oder Entlastungsbedarf? Wir hören zu und geben praxisnahe Empfehlungen.

Leistungsansprüche prüfen

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel – wir prüfen, welche Leistungen Sie noch nicht nutzen und welche sich für Sie lohnen.

Pflegegrad einschätzen

Hat sich der Pflegebedarf erhöht? Wir geben Ihnen eine Einschätzung und unterstützen Sie bei einem Antrag auf Höherstufung.

Dokumentation & Nachweis

Wir dokumentieren den Besuch sorgfältig und übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

So einfach geht's

Ablauf in 3 Schritten

1
Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Nachricht – wir finden schnell einen passenden Termin bei Ihnen zu Hause.

2
Beratungsbesuch vor Ort

Unsere Pflegeberaterin kommt zu Ihnen. Wir besprechen die aktuelle Pflegesituation und beantworten alle Ihre Fragen.

3
Dokumentation & Abrechnung

Wir dokumentieren den Besuch sorgfältig und übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – ohne Aufwand für Sie.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Beratungsbesuch §37.3

Was ist ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI?

Wer Pflegegeld von der Pflegekasse bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle nachzuweisen. Der Besuch dient der Sicherung der Pflegequalität und ist für Sie kostenlos – er wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wer braucht den Beratungsbesuch nach §37.3?

Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind zur halbjährlichen Inanspruchnahme verpflichtet. Personen mit Pflegegrad 1 können den Beratungsbesuch freiwillig alle 6 Monate nutzen.

Kostet mich der Beratungsbesuch etwas?

Nein – der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für Sie vollständig kostenfrei. Homeplus rechnet den Besuch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wie läuft der Beratungsbesuch ab?

Eine unserer Pflegeberaterinnen kommt zu Ihnen nach Hause. Wir sprechen über Ihre aktuelle Pflegesituation, mögliche Verbesserungen und klären offene Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung. Am Ende erhalten Sie eine Dokumentation, die wir direkt an Ihre Pflegekasse übermitteln.

Kann ich beim Beratungsbesuch auch den Pflegegrad überprüfen lassen?

Ja. Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihr Pflegebedarf verändert hat, besprechen wir das gemeinsam. Wir geben Ihnen eine Einschätzung und können Sie beim Antrag auf Höherstufung unterstützen.

Wo findet der Beratungsbesuch statt?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – in Münster, Hamm und dem gesamten Münsterland. Eine Anreise in ein Büro ist nicht notwendig.

Was passiert, wenn ich den Pflichtbesuch verpasse?

Wird der Pflichtbesuch nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einbehalten. Wir helfen Ihnen, den Termin rechtzeitig einzuhalten.

Jetzt Termin für Ihren Beratungsbesuch vereinbaren

Wir kommen zu Ihnen – in Münster, Hamm und dem gesamten Münsterland. Kostenlos, ohne Wartezeit und auf Augenhöhe.

Mo–Fr 9–13 Uhr und 14–16 Uhr · Kostenlos & unverbindlich