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Zuverlässige Unterstützung im Alltag – persönlich, einfühlsam und flexibel auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Individuell, zuverlässig und immer mit einem offenen Ohr. Unsere Leistungen sind so vielfältig wie Ihr Alltag.
Gespräche beim Kaffee, gemeinsame Spaziergänge oder Unterstützung im digitalen Zeitalter – wir sind für Sie da und schenken Ihnen regelmäßige, verlässliche Gesellschaft.
Wir unterstützen Sie regelmäßig beim Führen Ihres Haushaltes – von der Reinigung über die Wäsche bis zur Pflege Ihrer Zimmerpflanzen.
Saubere Fenster sind Lebensqualität. Mindesteinsatz: 1,5 Stunden zzgl. Anfahrt. Glasdächer und Wintergärten auf Anfrage.
Ob Behördengang, Arzttermin oder ein Café-Besuch um die Ecke – wir begleiten Sie verlässlich. Regelmäßige Begleitungen sind kein Problem.
Viele unserer Leistungen sind über Ihre Pflegeversicherung abrechenbar. Wir beraten Sie kostenlos, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Welche Mittel Sie für eine Haushaltshilfe einsetzen können, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Diese Übersicht zeigt, was ab welchem Pflegegrad zur Verfügung steht.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind keine Entlastungsleistungen: Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, Pflegesachleistungen rechnen zugelassene Pflegedienste ab. Für unsere Haushaltshilfe zählen sie indirekt – über die Umwidmung nach §45a. Wer umwidmet, mindert damit anteilig sein Pflegegeld.
Ohne Pflegegrad: Sie können unsere Haushaltshilfe jederzeit als Selbstzahler buchen – zu 47,00 € pro Stunde inkl. MwSt., ebenfalls mit einem Mindesteinsatz von 1,5 Stunden zzgl. 8,50 € Anfahrt. Welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese kombinieren, klären wir kostenlos mit Ihnen. Mehr zum Entlastungsbetrag →
Die Antworten beziehen sich auf die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und auf unsere Konditionen in Münster und Hamm.
Mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu: 131 € im Monat, die Ihre Pflegekasse für eine Haushaltshilfe erstattet. Pflegegeld (§37) und Pflegesachleistungen (§36) gibt es in Pflegegrad 1 noch nicht – ebenso wenig Verhinderungspflege (§39) oder die Umwidmung nach §45a. Diese Leistungen greifen alle erst ab Pflegegrad 2. Bei Homeplus kostet die Haushaltshilfe mit Pflegegrad 39,50 € pro Stunde – bei einem Mindesteinsatz von 1,5 Stunden zzgl. 8,50 € Anfahrt. Was über die 131 € hinausgeht, tragen Sie selbst.
Ab Pflegegrad 2 kommen zu den 131 € Entlastungsbetrag im Monat (§45b) mehrere Leistungen hinzu: 347 € Pflegegeld monatlich (§37) oder alternativ 796 € Pflegesachleistungen (§36), bis zu 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr (§39) sowie die Umwidmung nach §45a. Nehmen Sie die Pflegesachleistungen nicht in Anspruch, können Sie bis zu 40 % davon – rund 318 € im Monat – zusätzlich in Entlastungsleistungen wie unsere Haushaltshilfe umwandeln. Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch anteilig kombinieren; wer umwidmet, mindert damit sein Pflegegeld entsprechend.
Mit Pflegegrad 3 gelten dieselben Leistungsarten wie ab Pflegegrad 2, allerdings mit höheren Beträgen: 599 € Pflegegeld im Monat (§37) oder 1.497 € Pflegesachleistungen (§36), dazu 131 € Entlastungsbetrag monatlich (§45b) und bis zu 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr (§39). Über die Umwidmung nach §45a können Sie bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen – rund 599 € im Monat – zusätzlich für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen.
Mit Pflegegrad 4 erhalten Sie 800 € Pflegegeld im Monat (§37) oder 1.859 € Pflegesachleistungen (§36), zusätzlich 131 € Entlastungsbetrag monatlich (§45b) und bis zu 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr (§39). Werden die Sachleistungen nicht genutzt, sind über die Umwidmung nach §45a bis zu 40 % davon – rund 744 € im Monat – für Entlastungsleistungen verfügbar. Damit lassen sich in der Regel mehrere Einsätze pro Woche abdecken. Welche Kombination in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen unsere Pflegeberaterinnen im kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen durch.
Pflegegrad 5 bringt die höchsten Beträge: 990 € Pflegegeld im Monat (§37) oder 2.299 € Pflegesachleistungen (§36), dazu 131 € Entlastungsbetrag monatlich (§45b), bis zu 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr (§39) und über die Umwidmung nach §45a bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen – rund 920 € im Monat. Unsere Haushaltshilfe ersetzt dabei keine pflegerische Versorgung, sondern ergänzt sie: Wir übernehmen Reinigung, Wäsche und Ordnung, damit für Pflege und Angehörige mehr Zeit bleibt.