Beratungseinsatz nach § 37.2 SGB XI

Sicherheit und Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Enormes. Damit Sie in dieser wichtigen Aufgabe nicht allein sind, schreibt der Gesetzgeber nach § 37.2 SGB XI regelmäßige Beratungseinsätze vor. Diese Beratung soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause fachgerecht erfolgt, Sie über alle Unterstützungsmöglichkeiten informiert sind und Ihr Angehöriger die bestmögliche Versorgung erhält.

Pflicht zur Beratung, Ihre Verantwortung als Pflegeperson

Pflegegrad 1

Sie können sich freiwillig und kostenlos 2 mal im Jahr zu Hause oder Online beraten lassen.

Pflegegrad 2 und 3

Sie sind verpflichtet sich 1x im Halbjahr zu Hause oder Online beraten zu lassen, den Nachweis leiten wir direkt an ihre Versicherung.

Pflegegrad 4 und 5

Sie sind verpflichtet sich 1x im Vierteljahr zu Hause oder Online beraten zu lassen, den Nachweis leiten wir direkt an ihre Versicherung.

Wenn Pflegegeld bezogen wird, sind regelmäßige Beratungseinsätze gesetzlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen diese Einsätze halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Sie dienen nicht der Kontrolle, sondern dem Schutz Ihres Angehörigen und Ihrer Entlastung. Werden die Beratungseinsätze nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Sicherstellung der Pflegequalität

Die Beratung unterstützt Sie dabei, die Qualität der häuslichen Pflege dauerhaft sicherzustellen. Unsere erfahrenen Pflegeberater:innen beurteilen die Pflegesituation vor Ort, erkennen mögliche Risiken frühzeitig und geben Empfehlungen, wie Sie die Versorgung verbessern können. So können Pflegeprobleme oft vermieden oder rechtzeitig behoben werden.

Praktische Tipps für den Pflegealltag

Im Rahmen der Beratung erhalten Sie praxisnahe Hinweise und konkrete Unterstützung: von der richtigen Lagerung und Mobilisierung über Tipps zur Hautpflege und Ernährung bis hin zum Umgang mit Demenz oder herausforderndem Verhalten. Auch zur Organisation von Pflegehilfsmitteln oder zu Entlastungsangeboten beraten wir Sie umfassend.

Mögliche Leistungen und Unterstützungsangebote

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Im Beratungsgespräch informieren wir Sie über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung oder Entlastungsbeträge. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen kombinieren können, um die Versorgung zu verbessern und Ihre eigene Belastung zu reduzieren.

Pflegegraderhöhung, wann sie sinnvoll ist

Im Laufe der Zeit kann sich der Pflegebedarf Ihres Angehörigen verändern. Unsere Pflegeberater:innen prüfen im Rahmen der Beratung, ob eine Höherstufung des Pflegegrades in Betracht kommt. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und erläutern, welche Unterlagen und Nachweise wichtig sind, damit Ihr Antrag erfolgreich ist.

Anträge und Widerspruch – wir lassen Sie nicht allein

Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt oder der Pflegegrad niedriger eingestuft als erwartet, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wir erklären Ihnen, wie das Verfahren abläuft, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Erfolgschancen verbessern können. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Formulierung des Widerspruchs.

Fazit – Pflicht mit großem Mehrwert

Der Beratungseinsatz nach § 37.2 SGB XI ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Er ist eine wertvolle Chance, die Pflegequalität zu sichern, Ihre eigene Belastung zu reduzieren und zusätzliche Leistungen zu erschließen. Nutzen Sie diese Möglichkeit – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz zur Seite.